Bei den Hannoverschen Werkstätten gelten folgende Zugangsregeln:
- Für externe Besucher*innen, Handwerker*innen, Dienstleister*innen, Praktikant*innen, Einzelfallhelfer*innen gilt:
Alle Externen müssen vor Betreten der Betriebsstätte einen aktuellen negativen Test (PoC-Test 24 Stunden gültig, PCR-Test 48 Stunden gültig) vorlegen. Geimpfte bzw. genesene Personen zeigen bitte auch ihren Impf- bzw. Genesenennachweis vor. Die Nachweise müssen bei dem*der angestellten Mitarbeiter*in vorgelegt werden, der*die die externe Person in Empfang nimmt.
- Im Bistro Rethen, im Anna Leine und allen Betriebskantinen (alle gastronomischen Einrichtungen) der Hannoverschen Werkstätten gilt die 2G-Regel!
- Für ALLE (Werkstattmitarbeitende, Teilnehmende, Mitarbeitende und Externe) gilt:
In den Geschäftsräumen ist in öffentlichen Bereichen eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.