Unser Werkstattrat

Unser Werkstattrat vertritt die Interessen aller Werkstattmitarbeitenden vom Arbeitsbereich der Hannoverschen Werkstätten.
Der Werkstattrat hat zum Beispiel Mitsprache-Recht bei diesen Themen:

  • Arbeitszeiten und Pausenzeiten
  • Urlaub
  • Lohn
  • Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsräume und Pausenräume
  • Weiterbildung der Werkstattmitarbeitenden
  • Unfallverhütung
  • Feste und Ausflüge

Auch bei Streitigkeiten oder Schwierigkeiten innerhalb der Werkstatt kann der Werkstattrat unterstützen.

Der Werkstattrat der Hannoverschen Werkstätten besteht aus neun Mitgliedern, die aus allen Bereichen und Einrichtungen der HW kommen. Alle vier Jahr wird ein neuer Werkstattrat gewählt.
Der Berufsbildungsbereich hat eigene Sprecher. Diese werden jedes Jahr neu gewählt.

Alle Themen, Zuständigkeiten und Aufgaben des Werkstattrates stehen in der Werkstättenmitwirkungsverordnung. Die WMVO findet man auch im Internet.
In Leichter Sprache: 2171334_Werkstaetten_BookletProof_PDF_3mm (lebenshilfe.de)
In schwerer Sprache: WMVO - Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (gesetze-im-internet.de)   

Aufnahme