Psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II

Die Psychosoziale Beratung ist ein Angebot für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und nach professioneller Unterstützung im Umgang mit ihrer persönlichen Lebenssituation suchen.

Zum Beispiel bei persönlichen oder familiären Verpflichtungen; bei Schwierigkeiten im Lebensumfeld; bei Konflikten in der Partnerschaft; wenn Sie sich in einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage befinden, wenn Sie sich überfordert fühlen oder wenn die Jobsuche bisher erfolglos geblieben ist.

Der Beratungsgutschein

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Beratungsgutschein bei Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter erhalten. Sie haben dann Anspruch auf mindestens vier Beratungstermine bei uns.

Sprechen Sie uns an – zusammen finden wir einen guten Weg.

Aufnahme